Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft jeweils in verschiedenen Varianten) sowie der Gestaltung der Gesellschaftsverträge und führen im Notariat die erforderlichen Schritte zur Gründung und Eintragung in das Register durch. Wir sind spezialisiert auf Verschmelzungs- und Umwandlungsvorgänge sowie auf Gestaltungen, die dem Übergang von privatem und gewerblichem Vermögen auf die folgende Generation dienen. Dabei legen wir großen Wert auf eine intensive Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern der Mandanten.
Als Rechtsanwälte betreuen wir Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern durch Beratungsleistungen und durch die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.