Rechtsanwalt Karl W. Langen ist seit seinem Eintritt in die Kanzlei im Jahre 1979 auf die Problemkreise des Bau- und Architektenrechts, des Wohneigentums- und des Mietrechts spezialisiert.
Mietrechtliche Fragen begleitet Rechtsanwalt Langen sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht.