Öffentliches Recht

Privatpersonen und Unternehmen kommen in vielfältiger Form in Berührung mit dem Handeln der Verwaltung und der Behörden. Stets gilt es, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten und zu kontrollieren. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten im Dialog mit Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesbehörden durch oft komplexe Verfahren zu begleiten und im Hinblick auf Entscheidungen von häufig großer wirtschaftlicher Tragweite zu beraten. Sollte es notwendig werden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich bundesweit vor den Verwaltungsgerichten.

Wir verstehen uns aber auch als Dienstleister für die öffentliche Hand. So beraten und vertreten wir in erster Linie Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen bei komplexen Planungsprozessen, im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben und bei der Vorbereitung von Entscheidungen.

Unser Leistungskatalog (für Details bitte die Themen anklicken): 

u.a. Grundstücksabgaben wie Schmutz- und Regenwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Anschlussbeiträge; Zweitwohnungssteuer; Tourismusabgabe

Statusfragen wie Ernennung, Versetzung, Umsetzung, Entlassung; besoldungs- und versorgungsrechtliche Fragen; disziplinarische Angelegenheiten

Kapazitätsklagen; Überprüfung von Prüfungsentscheidungen

Binnenrecht der Kommunen, wie z.B. das Verhältnis von Bürgermeister zur Gemeindevertretung; Befangenheit; Rechte- und Pflichten von Gemeindevertretern; Wahlrechtsfragen und Kommunales Wirtschaftsrecht (wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wie z.B. die Gründung von Kommunalunternehmen)

(Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) mit seinen umweltrechtlichen Bezügen wie etwa Immissionsschutzrecht und Naturschutzrecht

Vergaberecht

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Sie dienen der Beschaffung von Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen durch den Bund, die Länder, die Gemeinde oder Gemeindeverbände, aber auch durch Unternehmen, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Hand gehören oder von ihr kontrolliert werden. Daher besteht  das Bedürfnis, hierfür Regelungen aufzustellen. Deren Ziel ist es, in einem transparenten, diskriminerungsfreien Verfahren das wirtschaftlichste Angebot, den wirtschaftlichsten Preis zu ermitteln.

Wir begleiten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer im Vergabeverfahren – wenn es notwendig ist, dann auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und vor den Zivilgerichten.

Wir helfen dabei, ein rechtssicheres Vergabeverfahren durchzuführen und decken Fehler auf, die zu einer rechtswidrigen Vergabeentscheidung führen können.

Arno Witt (Abgabenrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Enteignungs- und Umlegungsrecht, Erschließungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Kommunalabgabenrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, allgemeines Verwaltungsrecht)

Dr. Mischa Färber (Abgabenrecht, öffentliches Baurecht, öffentliches Dienstrecht, öffentliches Planungsrecht, Enteignungs- und Umlegungsrecht, Erschließungsrecht, Kommunalabgabenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

wegner stähr & partner (Hauptsitz)

Sophienblatt 100

24114 Kiel

Telefon: (04 31) 66 40 9-0

wegner stähr & partner (Büro Preetz)

Markt 16

24211 Preetz

Telefon: (0 43 42) 90 34 16-0